Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.07.2008 - 2 Ws 124/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,71078
OLG Hamburg, 25.07.2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,71078)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,71078)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 2 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,71078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,71078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer befristeten Invollzugsetzung der ausgesetzten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer befristeten Invollzugsetzung der ausgesetzten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus [Krisenintervention]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2008 - 2 Ws 124/08
    Die Eingangsvoraussetzungen, namentlich die Diagnose und die zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen, müssen zur sicheren Überzeugung des Gerichts feststehen, wobei schon wegen des durch das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG ) bestimmten Gebotes bestmöglicher Sachaufklärung (zur verfahrensrechtlichen Wirkungsdimension des Freiheitsgrundrechts vgl. BVerfGE 86, 288, 317; Hofmann in Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Hopfauf, GG , 11. Aufl., Art. 2 Rn. 54) das Gericht sich regelmäßig sachverständiger Hilfe bedienen wird (vgl. Fischer, aaO., § 67 h Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 13.11.2014 - 2 Ws 401/14

    Krisenintervention: Anordnung trotz bislang noch nicht erfolgter Vollstreckung

    Der Anwendung dieser Vorschrift steht nach herrschender Auffassung, der der Senat folgt, trotz ihres missverständlichen Wortlauts nicht entgegen, dass die Unterbringung noch nicht vollstreckt wurde, sondern von Beginn an ausgesetzt war (OLG Stuttgart NStZ 2010, 152; OLG Jena NStZ-RR 2009, 222; OLG Hamburg, Beschluss vom 25.07.2008 - 2 Ws 124/08 - in juris; LK-Rissing-van Saan/Peglau, StGB, 12. Aufl., § 67h Rn. 7; MüKo-Groß, StGB, 2. Aufl., § 67h Rn. 3; Schönke/Schröder-Kinzig, StGB, 29. Aufl., § 67h Rn. 5 jew. m.w.N.).
  • KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19

    Voraussetzungen des Widerrufs nach § 67g Abs. 2 StGB

    Unabhängig davon, dass das Gericht regelmäßig schon bei einer Krisenintervention gemäß § 67h StGB einen Sachverständigen hinzuziehen hat (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 Ws 124/08 - BeckRS 2012, 3398; Senat, Beschluss vom 19. April 2017, a.a.O. m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 67h Rdn.5), ist die Beauftragung eines Sachverständigen auch zur Vorbereitung der Entscheidung über den Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung gemäß § 67g StGB grundsätzlich geboten.
  • KG, 22.07.2020 - 5 Ws 120/19
    Unabhängig davon, dass das Gericht regelmäßig schon bei einer Krisenintervention gemäß § 67h StGB einen Sachverständigen hinzuziehen hat (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 Ws 124/08 - BeckRS 2012, 3398; Senat, Beschluss vom 19. April 2017, a.a.O. m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 67h Rdn.5), ist die Beauftragung eines Sachverständigen auch zur Vorbereitung der Entscheidung über den Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung gemäß § 67g StGB grundsätzlich geboten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht